Leistungen im kollektiven Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht


Das kollektive Arbeitsrecht hält für Unternehmen – insbesondere im Bereich des Betriebsverfassungsrechts - viele spezielle Herausforderungen bereit. Professionelle anwaltliche Unterstützung ist deswegen vor allem in diesem Bereich von großer Bedeutung.


Die Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht, in dem ich seit vielen Jahren intensiv und mit Begeisterung arbeite.  

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Betriebsverfassung &
betriebliche Mitbestimmung

Betriebsvereinbarungen

Betriebsänderung: Interessenausgleich,

Sozialplan etc.

Betriebsverfassung & betriebliche Mitbestimmung

Das Thema betriebliche Mitbestimmung sorgt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat immer wieder für Konflikte. Zwar regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Grundlagen, doch kommt es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber aufgrund der vielfältigen und kaum überschaubaren Themen im betrieblichen Ablauf immer wieder zu Differenzen darüber, ob und wie der Betriebsrat zu beteiligen oder anzuhören ist.


Mit meiner langjährigen Erfahrung im Betriebsverfassungsrecht berate ich Sie in allen Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung. Ziel meiner Beratung ist hierbei stets die vertrauensvolle Zusammenarbeit, um im Unternehmen (gerichtliche) Konflikte von vornherein - wo möglich - zu vermeiden. Genauso unterstütze ich Sie aber auch, wenn es darum geht, bei Meinungsverschiedenheiten eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu erzielen, ggf. auch in betrieblichen Einigungsstellen, in denen ich zu vielfältigen Themen regelmäßig tätig bin (u.a. Arbeitszeit, Datenschutz, Betriebsordnungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Einführung technischer Überwachungseinrichtungen und neuer Software). Kommt es trotzdem zu gerichtlichen Konflikten, unterstützte ich dabei Ihre Position in Gerichtsverfahren bestmöglich durchzusetzen.

Betriebsvereinbarungen etc.

Viele Themen im Betrieb sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz per Betriebsvereinbarung zu regeln. Solche Betriebsvereinbarungen als individuell ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung regeln in ganz unterschiedlichen Bereichen und mit einigem Spielraum Rechte und Pflichten beider Seiten, z.B. in Bezug auf Arbeitszeiten, Arbeitnehmerdatenschutz, Urlaub, Arbeitsschutz oder Einführung neuer Softwarelösungen.


Ich unterstütze Sie dabei, in Ihrem Unternehmen Betriebsvereinbarungen nach individuellen Vorgaben zu erstellen, zu verhandeln und zum Abschluss zu bringen. Gerne führe ich für Sie bei Bedarf auch direkt die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat. Sollte es Probleme mit der Umsetzung oder Konflikte aus einer bestehenden Vereinbarung geben, stehe ich auch hier als Ansprechpartner zur Verfügung.

Betriebsänderung: Interessenausgleich, Sozialplan, Konsultationsverfahren

Tiefgreifende Veränderungen im Unternehmen in Form betriebsverfassungsrechtlicher Betriebsänderungen (vor allem Umstrukturierung, Betriebsschließung) sind manchmal unumgänglich. Existiert eine Mitarbeitervertretung, ist eine Betriebsänderung in vielen Fällen nicht ohne Einbeziehung des Betriebsrates möglich: er hat im Falle einer interessenausgleichspflichtigen Betriebsänderung wenigstens einen Verhandlungsanspruch, der – ggf. bis in eine Einigungsstelle hinein – vollständig auszuschöpfen ist, bis mit der Betriebsänderung begonnen werden kann. Wird dieser Verhandlungsanspruch übergangen, drohen erhebliche Schadensersatzansprüche (Nachteilsausgleichsansprüche nach § 113 BetrVG). In vielen Fällen ist daneben ein Sozialplan abzuschließen. Flankiert werden diese Verhandlungen bei notwendigen Kündigungen noch von einem weiteren Konsultationsverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen einer Massenentlassungsanzeige.


Besonders komplex werden diese Verhandlungen oft dadurch, dass die Umstrukturierungen von Gewerkschaften als weiteren Akteuren begleitet werden oder die Umstrukturierung öffentlich wird und von der Presse begleitet wird.


Die Durchführung einer solchen Betriebsänderung erfordert somit nicht nur viel Verhandlungsgeschick und Praxiserfahrung auch im Umgang mit den Akteuren außerhalb des Betriebes, sondern insbesondere tiefgehende materielle wie prozessuale Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und ggf. auch Tarifvertragsrecht. Die Interessen aller Beteiligten zusammenzuführen, dabei ggf. alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen und die oft sehr zeitkritischen Umstrukturierungsmaßnahmen zeitnah und rechtssicher zu einem Abschluss zu bringen ist oberstes Ziel solcher Verhandlungen.  


Sind in Ihrem Unternehmen Verhandlungen und ggf. die Ausarbeitung eines Sozialplans oder die Durchführung eines Konsultationsverfahrens notwendig, unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung dabei, den Ablauf der Verhandlungen und bei Bedarf einen Maßnahmenplan zu definieren und vertrete Sie in allen begleitenden Verfahren und Einigungsstellen.

Rechtsanwalt-Dr.-Thomas-Schelp

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