Schnelle Terminvergabe
Bundesweite Vertretung
Fachanwalt
Langjährige Erfahrung
Maklerrecht
Im Maklerrecht berate und vertrete ich sowohl Makler als auch deren Kunden. Die Gestaltung eines Maklervertrages gehört hierzu ebenso wie die Klärung von Fragen aus einem bestehenden Maklervertrag oder die Durchsetzung Ihrer Rechte, insbesondere bei Provisionsansprüchen. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag (Exklusivität, Provision etc.) setze ich als Fachanwalt Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht effektiv durch. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Personalberatungsverträgen und Personalvermittlungsverträgen gehört ebenso zu meiner Tätigkeit im Maklerrecht, die sich insofern nicht nur auf Maklerverträge im Immobilienbereich beschränkt.
Gewerbemietrecht
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich bei allen Fragen zum Gewerbemietrecht.
Im Gewerbemietrecht berate ich Vermieter und Mieter von bspw. Büroflächen, Ladenlokalen bzw. Restaurants, Arztpraxen, von Lagerhallen, Produktionsflächen oder Gastronomiebetrieben.
Insbesondere erstelle und prüfe ich Gewerbemietverträge, unterstütze bei auftretenden Rechtsfragen im laufenden Mietverhältnis (Konkurrenzschutz, Laufzeit, Schriftform, Betriebspflicht, vorzeitige Kündigung etc.) und vertrete Mandanten außergerichtlich und bundesweit vor Gericht, wenn es zwischen Vermieter und Mieter zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Haben Sie eine Frage zum Maklerrecht oder Gewerbemietrecht?
Ich helfe Ihnen gerne. Senden Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich auch gerne direkt persönlich an.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schelp
Ludwigstraße 22
97070 Würzburg
Tel.: 0931 20520952
kanzlei@rechtsanwalt-schelp.de