Arbeitsrecht

Leistungen im Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht | Kollektives Arbeitsrecht 

Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Führungskräfte


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Individuelle Betreuung Ihres Falles durch einen Spezialisten

Spezifische Expertise durch Fachanwaltschaften

Bundesweite Vertretung im Arbeitsrecht und Immobilienrecht

Langjährige Erfahrung aus tausenden Verhandlungen und Prozessen

Individualarbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer beraten und vertreten wir zu allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
Neben der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen geht es dabei v.a. um Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis, wie auch um die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung oder Kündigung bzw. um Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag zu beenden. Lässt sich ein Streit im Arbeitsverhältnis nicht einvernehmlich lösen, vertreten wir unsere Mandanten vor den Arbeitsgerichten – bundesweit und in allen Instanzen. Für Arbeitgeber sind wir außerdem strategische Berater in arbeitsrechtlichen Fragen (Trennungsmanagement, Restrukturierungen etc.). 

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Kollektives Arbeitsrecht

Die Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit als Fachkanzlei für Arbeitsrecht. Hier beraten wir bei allen Fragen der Betriebsverfassung bzw. der betrieblichen Mitbestimmung. Daneben unterstützen wir Mandanten nicht nur, individuelle Betriebsvereinbarungen nach den konkreten Anforderungen im Unternehmen zu erstellen zu bringen, sondern führen bei Bedarf dafür auch Verhandlungen mit dem Betriebs- oder Personalrat. Regelmäßig gehören hierzu auch die Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Vertretung in betrieblichen Einigungsstellen.

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Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Führungskräfte

Für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte stehen wir als Ansprechpartner für dienstvertragliche wie arbeitsrechtliche Themen, die mit ihrer besonderen Stellung im Unternehmen verbunden sind zur Verfügung. Wichtig ist hier bereits die spezifische  und maßgeschneiderte Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Abschluss der Arbeitsverträge und Dienstverträge (Gestaltung, Prüfung etc.). Aber auch wenn es um Haftung oder Fragen zu Versicherungen (D&O etc.) oder um Ansprüche auf variable Vergütung geht, klären wir diese gerne mit der notwendigen Erfahrung. Nicht zuletzt begleiten und vertreten wir Führungskräfte in Trennungssituationen – im Rahmen einer Vertragsaufhebung inkl. Abfindungsregelungen genauso wie bei streitigen Trennungen vor Gericht.

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Rechtsanwalt-Dr.-Thomas-Schelp

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