Ihr Experte für Kündigungsschutz |
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie wurden gekündigt?
Ihnen wurde eine Kündigung angedroht?
Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Jetzt alle Rechte prüfen lassen!
Maximale Abfindung oder Weiterbeschäftigung
Wir richten unsere Strategie an Ihren Zielen aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner Dr. Thomas Schelp erarbeitet die Strategie mit Ihnen gemeinsam und begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ihr Schutz vor negativen Folgen
Vermeidung von negativen Folgen für Sie - u.a. Steuer (vor allem Versteuerung der Abfindung), Sozialversicherung (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente), Datenschutz (Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung)
Ihr Vorteil: Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Spezialist kennt Ihr Anwalt alle Ihre Rechte: ob Abfindung, Urlaub(sabgeltung), Sonderzahlung, Dienstwagen, Altersversorgung oder Zeugnis - wir sichern das, was Ihnen zusteht.
Sie wünschen eine
Abfindung oder bevorzugen eine
Weiterbeschäftigung?
Wir bieten Ihnen eine umfassende Einzelfallberatung in jedem Trennungsfall. Ein erfolgreich geführter Prozess bedarf nach unserer Erfahrung einer individuellen Betreuung jedes einzelnen Falles und eines Ansprechpartners, der Ihnen während des gesamten Prozesses begleitend zur Seite steht.
"Anonyme" Online-Lösungen sind uns fremd - vertrauen Sie nicht auf schnelle Abfindungsversprechungen. Jeder Fall ist anders.
Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und hunderte erfolgreich geführte Prozesse.
Sie wollen alle Ansprüche sichern?
Die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt sichert Ihnen eine fundierte Bewertung der Ausgangssituation und eine durch
jahrelange Erfahrung geprägte Einschätzung des vermutlichen weiteren Ablaufs der Verhandlungen und eines etwaigen Gerichtsverfahrens.
Dabei müssen
alle Ansprüche im Blick behalten werden:
Abfindung, Weiterbeschäftigung (falls gewünscht), Zeugnis, Freistellung, Urlaub/Urlaubsabgeltung, Provisionen, Tantiemen, Darlehen, Dienstwagen, Erfindungsvergütungen, Wettbewerbsverbote, Schutz von Betriebsgeheimnissen, Herausgabe von Gegenständen, Rückzahlung von Fortbildungskosten, Outplacement, Datenschutz im beendeten Arbeitsverhältnis, Mitarbeiter-eMails und Diensthandy, Sprachregelungen zur Kommunikation des Ausscheidens und betriebliche Altersversorgung, steuerliche Optimierung.
Alle Folgen für Sie im Blick:
Egal ob Ihr Ziel eine
Weiterbeschäftigung oder eine möglichst
hohe Abfindung ist - die wirklichen Probleme liegen daneben oft in den Folgen der ausgesprochenen Kündigung. Unser Ziel ist das "optimale Gesamtpaket" bei einer Beendigung.
Berücksichtigung der
sozialversicherungsrechtlichen Folgen (bspw. Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Rentenver sicherung)
Berücksichtigung der
steuerrechtlichen Folgen (in komplexen Fällen ggf. unter Hinzuziehung eines Steuerberaters)
Berücksichtigung
öffentlichkeitswirksamer Folgen (Schutz vor Reputationsverlust)
Berücksichtigung
arbeitsvertraglicher Folgefragen, insbesondere nahtloser Übergang in eine etwaige neue Anstellung
FAQ - Häufige Fragen
Kosten
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Durch die Übermittlung von Unterlagen oder eine Beratungsanfrage kommen keine Kosten auf Sie zu. Erst wenn die Kanzlei das Mandat übernehmen kann, können Sie entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Vertretung wünschen.
Die Abrechnung des Mandats erfolgt sodann grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die für die Tätigkeit nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert des Mandats. In dieser Höhe werden die Kosten oftmals von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.
Alternativ kann auf Wunsch eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen werden (Stundensatz). Dies ist fair und transparent, kann jedoch noch Verlauf der Angelegenheit zu deutlich niedrigeren Kosten (bei geringem Zeitaufwand) oder deutlich höheren Kosten (bei zeitintensiven Fällen) führen.
Übernimmt der Gegner die Kosten?
Bei Aufhebungsverträgen ist dies grundsätzlich reine Verhandlungssache und kann Gegenstand der Vereinbarung sein.
Auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren (meist gegen eine Kündigung) kann eine solche Regelung getroffen werden.
Ansonsten gilt: in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten durch die Gegenseite; in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei (bzw. deren Rechtsschutzversicherung) ihre Kosten selbst. Anders ist dies in Berufungs- oder Revisionsverfahren. Dort kann es zu einem Erstattungsanspruch gegen den Prozessgegner kommen.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!
Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihnen wurde
eine Kündigung angedroht?
Wir bieten Ihnen eine umgehende
Ersteinschätzung. Senden Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich auch gerne direkt persönlich an.